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Antragstellung

Neuantrag stellen

Sie möchten erstmalig einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung, Bürgergeld) stellen? Sie erfahren hier, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können sowie welche Anlagen Sie ausfüllen und einreichen müssen, damit Sie zügig eine Antwort von uns erhalten.

Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung und Leistungsauszahlung zu ermöglichen, sind vollständige Unterlagen erforderlich. Falls Sie den Antrag inklusive Anlagen handschriftlich ausfüllen, bitten wir Sie leserlich zu schreiben. Vergessen Sie nicht den Antrag sowie die Anlagen zu unterschreiben.

Haben Sie bereits eine Kundennummer? Dann geben Sie diese bitte immer mit an.

Sofern Sie eine Telefonnummer angeben, können wir Sie schnell und unkompliziert für Rückfragen kontaktieren.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn diese Auflistung nicht in allen Punkten für Sie zutreffend ist oder in Ihrem Fall darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich werden.

Erklärvideo

Schritt für Schritt durch den Antrag auf Grundsicherung durch Bürgergeld: Dieses Video erklärt Ihnen, wie Sie die Formulare richtig ausfüllen.

Schritt für Schritt zum Neuantrag

Hinweis: Bitte keine Originale einreichen. Kopien oder eingescannte Dokumente sind ausreichend.

+ Als Antragstellerin bzw. Antragsteller füllen Sie bitte den Hauptantrag aus:

Alle Angaben betreffen ausschließlich Sie. Bitte beachten Sie die grünen Zusatztexte im Hauptantrag. Diese dienen als Erklärung und beinhalten Hinweise auf benötigte Unterlagen oder weitere Formulare. Ausfüllhinweise zum Antrag auf Arbeitslosengeld II.

+ Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen und jeder Person mit der Sie zusammenleben:

  • Gültige Ausweisdokumente, ggf. Aufenthaltstitel,
  • Meldebescheinigungen, wenn die aktuelle Wohnadresse nicht auf dem Ausweisdokument erfasst ist,
  • Bei Kindern Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen, wenn noch kein Ausweisdokument beantragt wurde,
  • Krankenversicherungskarten,
  • Sozialversicherungsausweise,
  • Bankverbindungen/Bankkarten,
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Ihrer Konten

+ Für jede weitere Person über 15 Jahre füllen Sie bitte die Anlage WEP (weitere Person) aus:

Im Unterschied zum Hauptantrag, betreffen die Angaben in der Anlage WEP jeweils eine weitere Person für die Sie Grundsicherung beantragen (beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihren Partner oder ein volljähriges Kind). Die Anlage WEP wird von Ihnen als Hauptantragstellerin oder Hauptantragsteller unterschrieben. Eine Unterschrift der benannten Personen ist nicht notwendig.

+ Für jedes Kind unter 15 Jahren füllen Sie die Anlage KI (Kind) aus:

Sofern in Ihrem Haushalt Kinder leben, die unter 15 Jahre alt sind, füllen Sie eine Anlage KI pro Kind aus. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ihre leiblichen Kinder oder die Kinder Ihrer Partnerin oder Ihres Partners handelt.

Auch dieser Vordruck wird von Ihnen als Hauptantragstellerin oder Hauptantragsteller unterschrieben.

+ Für die Kosten Ihrer Unterkunft füllen Sie die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) aus:

Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser) und Heizung – werden vom Jobcenter Delmenhorst übernommen, soweit diese angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist.

Reichen Sie neben der Anlage KdU bitte außerdem entsprechende Nachweise ein:

  • Bei einem Mietverhältnis: Mietvertrag und Nachweise über die Höhe Ihrer Betriebs- und Heizkosten,
  • Nachweise über die Höhe Ihres Wasserabschlags, soweit nicht im Mietvertrag aufgeführt,
  • bei Wohneigentum: Nachweise über die Hausbelastungen, Steuer- und Abgabenbescheid, Hausgeldabrechnung und Nachweise über die Höhe Ihrer Heizkosten,
  • Nachweise über Kosten für Warmwasser, soweit separat abgerechnet wird.

+ Für jede Person über 15 Jahre füllen Sie bitte die Anlage EK (Einkommen) aus:

Unter Einkommen verstehen wir nicht nur Einkünfte aus Arbeit (Vollzeit, Teilzeit, Minijob), sondern auch Kinder- und Elterngeld, Unterhalt, Renten, Wohngeld, BAföG, Ausbildungsvergütungen oder unterstützende Zahlungen von Verwandten. Reichen Sie bitte für jede Person ab 15 Jahren die ausgefüllte Anlage EK ein. Bei selbständigen Personen ist die Anlage EKS einzureichen.

Reichen Sie bitte außerdem entsprechende Nachweise ein:

  • Nachweise über alle aktuellen Einkünfte,
  • Kindergeld-, Elterngeld-, Wohngeldbescheid, BAföG-Bescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld etc.,
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen (zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Bar-Quittungen).
  • Sie sind selbständig? Dann nutzen Sie bitte die Anlage zum Einkommen Selbständiger (Anlage EKS). Sind Sie außerdem privat krankenversichert, füllen Sie bitte die Anlage SV aus.

+ Zur Klärung Ihrer Vermögensverhältnisse füllen Sie die Anlage VM (Vermögen) aus:

Vermögen umfasst zum Beispiel Girokonten, Sparbücher, Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträge, Haus- und Wohnungseigentum oder Grundstücke, sowie ein eigenes Kfz etc..

Sollten Sie über kein Vermögen verfügen, lassen Sie bitte alle Punkte leer, unterschreiben die Anlage VM aber trotzdem.

Reichen Sie bitte außerdem entsprechende Nachweise ein, wie beispielsweise:

  • für Konten und Sparbüchern die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung,
  • für eine Lebens- oder Rentenversicherung die Versicherungspolice sowie eine aktuelle Bescheinigung über den Rückkaufswert,
  • für Kraftfahrzeuge den Fahrzeugschein und Unterlagen zur KFZ-Haftpflichtversicherung,
  • für Grundstücke den Grundbuchauszug und eine aktuelle Wertbescheinigung,
  • für Wohneigentum Nachweise über die Größe des Objektes sowie den aktuellen Wert.

Sollten darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie von uns eine Nachricht.

+ Sie leben in einer Beziehung, sind aber nicht miteinander verheiratet, dann füllen Sie bitte die Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) aus:

Die Anlage VE ist erforderlich, da es im Gegensatz zu einer Ehe keine amtlichen Dokumente gibt, die Ihre Beziehung bestätigen.

+ Sie leben mit weiteren Verwandten zusammen, dann füllen Sie bitte die Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft) aus:

Zu Ihren Verwandten zählen Großeltern, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen oder entferntere Verwandte. Sind Sie verheiratet und/oder haben eigene Kinder oder sind Sie älter als 25 Jahre, dann gehören auch Ihre Eltern dazu.

Wir benötigen für jede weitere Person Ihrer Hausgemeinschaft eine Anlage HG.

Nachweise sind nicht erforderlich.

Vergessen Sie bitte nicht selbst die Vordrucke zu unterschreiben.

+ Sie haben Mehrbedarfe aufgrund besonderer Lebensumstände:

In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf manchmal nicht aus. In diesem Fall können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben.

Anspruch auf Mehrbedarf haben:

  • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche),
  • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen spezielle Nahrungsmittel brauchen (bitte Anlage MEB ausfüllen),
  • Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf erhalten,
  • Mehrbedarf für Warmwasser.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mehrbedarf müssen Sie entsprechend nachweisen.

+ Wie reiche ich meinen Antrag auf Grundsicherung (Bürgergeld) beim Jobcenter Delmenhorst ein?

Der Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) kann

  • online über den eService,
  • postalisch beim Jobcenter gestellt werden (unsere Standorte verfügen außerdem über frei zugängliche Hausbriefkästen).

Für die Neuantragstellung können Sie auch online einen Termin buchen.

Online Terminvergabe

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