Bildung und Teilhabe
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesondert im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten, das Mittagessen in der Kita oder Schule oder eine Lernförderung übernommen werden.
Wer erhält Leistungen?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen aus dem Delmenhorster Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die Leistungen beinhalten:
- Eintägige Ausflüge an Schulen und Kindertagesstätten
Es erfolgt die Übernahme der tatsächlichen Kosten, die für den Tagesausflug entstehen.
- Mehrtägige Ausflüge an Schulen und Kindertagesstätten
Auch hier werden die tatsächlichen Kosten, die für die Fahrt entstehen, übernommen.
Ausgenommen von der Übernahme sind Taschengelder.
- Ausstattung mit Schulbedarf
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler 156,00 € jährlich. Die Auszahlung erfolgt zum 01.08. eines Jahres mit 104,00 € und zum 01.02. eines Jahres mit 52,00 €.
- Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse können für den Weg zur nächstgelegenen Schule einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, wenn sie diese Strecke nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen können.
- Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Zuschüsse zu angemessenen Nachhilfekosten erhalten. Voraussetzung ist, dass das persönliche Lernziel nicht erreicht werden kann. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an. Eine Förderung zum Ausgleich von Lerndefiziten aufgrund von unentschuldigten Fehlzeiten oder für eine allgemeine Notenverbesserung ist dabei aber nicht möglich.
- Mittagsverpflegung
Schülerinnen und Schüler sowie Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen und die an einer in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, werden die entstehenden Mehraufwendungen für die Mittagsverpflegung erstattet. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Schultage im jeweiligen Bundesland.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Diese Leistungen können ausschließlich Leistungsberechtigte unter 18 Jahren erhalten. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Kostenübernahme für:
- Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit.
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung.
- Die Teilnahme an Ferienfreizeiten.
- Die Leistungen werden in Höhe von pauschal 15,00 € monatlich gewährt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen nicht gesondert beantragt werden, da diese vom Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit umfasst sind. Hierfür sind aktuelle Nachweise (z. B.: Schulbescheinigungen, Mitgliedsbescheinigungen) erforderlich.
Die Leistungsgewährung erfolgt im Regelfall durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter oder durch die Aushändigung von Gutscheinen.