Schule aus - und nun?
In Niedersachsen besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht, die sich aus der Vollzeitschulpflicht und der anschließenden Berufsschulpflicht zusammensetzt. Die Schulpflicht beträgt in der Regel zwölf Jahre. Nach dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Berufsschule in Vollzeit zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu absolvieren.
Du möchtest eine weiterführende Schule besuchen?
In Delmenhorst gibt es zwei Berufsbildende Schulen mit jeweils unterschiedlichen Angeboten. Für den Besuch einer berufsbildenden Schulform müssen die von der jeweiligen Schule vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise das Vorliegen eines bestimmten Schulabschlusses.
Um für einen Bildungsgang zugelassen zu werden, musst du dich rechtzeitig über das Berufsschul-Online-Bewerbungssystem (BoB) anmelden. Die Anmeldefrist für die Berufsbildenden Schulen endet jährlich am 20. Februar.
Wenn du mehr über die einzelnen Bildungsgänge der Berufsbildenden Schulen in Delmenhorst erfahren möchtest, öffne die Links, die dich zur jeweiligen Homepage der BBS I und BBS II führen.
Wenn Du Fragen rund um das Thema Schule bzw. zum weiteren Schulbesuch hast, kannst du dich jederzeit an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Delmenhorst oder auch an uns wenden.
Bildung und Teilhabe
Für Schüler und Schülerinnen, die über das Jobcenter Arbeitslosengeld II beziehen, besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen die Übernahme von Kosten für Schulbedarfe, für Klassenfahrten und Ausflüge, für die Mittagsverpflegung und Lernförderung (Nachhilfe) sowie zur soziokulturellen Teilhabe (z.B. Mitgliedschaft in einem Sportverein) und auch Schülerbeförderung.
Antragsformulare findest du hier auf der Homepage der Stadt Delmenhorst. Bei Fragen sprich uns gerne an!