Ab dem 01.07.2023 besteht für Sie die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren für die Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans (Ersatz für die Eingliederungsvereinbarung) zu nutzen, wenn der Kooperationsplan nicht im Einvernehmen abgeschlossen werden kann.
Ziel ist, Meinungsverschiedenheiten zu den Inhalten des Kooperationsplans durch eine neutrale Person zu klären und gemeinsam mit Ihnen einen Vorschlag zu erarbeiten. Daran werden Sie, Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung und die schlichtende Person beteiligt. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig.
Das Schlichtungsverfahren ist zeitlich auf eine Dauer von vier Wochen begrenzt.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie im Beratungsgespräch in der Arbeitsvermittlung.
Eine Terminanfrage können Sie online hier an unsere Schlichtungsstelle schicken.